Gerade für Ausländer ist es wichtig die spanischen Gepflogenheiten beim Kauf, Verkauf oder Besitz einer Immobilie in Spanien zu kennen. Gilt doch für Immobilien-Kaufverträge, Eigentums-Fragen und Besteuerung ausschließlich spanische Recht.
Anders als in Deutschland sind nämlich Kaufverträge über Immobilien in Spanien grundsätzlich auch privatschriftlich, also ohne notarielle Beurkundung (contrato privado de compraventa) gültig, ja ein mündlich geschlossener Kaufvertrag kann rechtsgültig sein.
Damit Sie vor einem finanziellen Schaden bewahrt werden, geben wir Ihnen hier einen Überblick über das spanische Immobilienrecht.
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