Oberlandesgericht: Lehrer-Benotung im Internet ist rechtens
Beschreibung
Das OLG hält fest, dass die Bewertungskriterien des Schülerportals spickmich Werturteile darstellen, sodass "das Forum prinzipiell dem Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit unterfalle". Das gelte auch für anonyme Äußerungen.