Artikel: Kodex der Bürgerjournalisten

oneview Mitglied: thunderhand thunderhand
16.12.2008

§1. Bürgerjournalisten recherchieren und schreiben selbst
§2. Bürgerjournalisten wahren jedwedes fremde Copyright
§3. Bürgerjournalisten unterwerfen sich den Rechten, Gesetzen und Pflichten die auch für Journalisten gelten
§4. Bürgerjournalisten verlinken generell nur ihre eigenen Texte
§5. Für Bürgerjournalisten gilt der Pressekodex

©denise-a. langner-urso

 
Um auf einen Kommentar antworten zu können, musst du Mitglied in dieser Gruppe werden